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Forenhaftung

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15 Jahre 7 Monate her #2477 von over
Forenhaftung wurde erstellt von over
Ich habe ein Paar Beiträge über Bilder und Uhrheberrecht geschrieben. Ist ja auch wichtig für ein Kochbuch.

Vielleicht nicht ganz so wichtig fürs Kochbuch aber immerhin. Hier können ja auch Rezepttexte und Kommentare von externen geschrieben werden. Sehr wichtig zu wissen wenn ihr auf der Homepage Foren und Blogs betreiben. Es ist leider eben deutsche Rechtssprechung.

In kurz:
Der Homepagebetreiber (DU!) haftet für die Texte die von Externen reingestellt werden. Zuerst hat Amtsgericht Hamburg gesagt daß eine Prüfung des Textes VOR der Freigabe passieren muss. Amtgerich München hat danach entschieden daß die Prüfung auch nachträglich passieren darf. Eine regelmässige und ZEITNAHE Prüfung sei aber Pflicht!!! d.h. eine Urlabsreise ohne Internetverbindung ist eigentlich nicht drin.

Hier Auszüge aus dem Blog von Stefan Niggemeier. Mehr zu lesen gibt es auf
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/dokumentation-amtsgericht-muenchen-ueber-forenhaftung/
In München bekam Stefan Recht. In erster Instanz erkannten die bayrischen Amtsrichter eindeutigt, dass eine Vorabprüfung nicht nötig sei. Die Kommentare regelmässig und zeitnah zu prüfen sei zwar die Pflicht des Betreibers ...., eine Vorabprüfung sei jedoch nicht nötig.
Das Amtsgericht München hat bei der Frage der Störerhaftung in Foren bzw. Blogs dem Urteil des Landgericht Hamburg widersprochen und kam nach einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinen Persönlichkeitsrechten zu der Meinung, dass der Journalist Stefan Niggemeier nicht gegenüber der Callactive GmbH haftbar zu machen ist.


over

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